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(1) Wir liefern nur nach Göttingen (Stadtgebiet) an lieferdienstzustellfähige Adressen. Bezieht sich der Kaufvertrag auf einen Gutschein, erfolgt die Lieferung per Email.

(2) Wir liefern an die Adresse, die Sie in Ihrem Kundenbereich auf unserer Webseite oder in Absprache mit einem Ruch Mitarbeiter auf einem offiziellen Bestellformular als Lieferadresse angegeben haben. Eine Adressänderung ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Adressänderungen werden für Lieferungen wirksam, wenn sie bis spätestens 13 Uhr deutscher Zeit (entscheidend ist Zeitpunkt des Zugangs) am Vortag der Lieferung mitgeteilt wurden. Werden Adressänderungen nach 13 Uhr deutscher Zeit (entscheidend ist Zeitpunkt des Zugangs) vorgenommen, werden diese frühestens ein Tag später wirksam. Abweichungen von dieser Regelung werden im Einzelfall durch Ruch kommuniziert.

(3) Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass die persönliche Übergabe der Ware bei der von Ihnen angegebene Lieferadresse zu der von Ihnen angegebenen Lieferzeit möglich ist.

(4) Wenn die persönliche Übergabe der Ware nicht möglich ist, kann der Vertrag auch durch Zustellung der Ware an einen benachbarten Haushalt oder Betrieb erfüllt werden, soweit Sie uns hierzu für den Einzelfall oder dauerhaft ausdrücklich ermächtigt haben. Als benachbarte Haushalte oder Betriebe gelten vorzugsweise Empfänger, die sich im gleichen Gebäude wie der Adressat befinden; daneben kann auch an Empfänger zugestellt werden, die sich in unmittelbarer Laufweite zum Empfänger befinden (z.B. gleiche Wohnanlage, gegenüberliegende Straßenseite oder Nachbarhäuser)(nachfolgend auch “Nachbar“). Sofern die Zustellung an einen solchen Nachbarn erfolgt, werden Sie hierüber durch Einwurf einer Benachrichtigungskarte oder per E-Mail benachrichtigt.

(5) Ist weder eine persönliche Übergabe noch die Übergabe an einen Nachbarn möglich oder durch Sie gestattet, geraten Sie, sofern nicht eine der Ausnahmen des Abs. 6 einschlägig ist, in Annahmeverzug. Ein weiterer Zustellversuch erfolgt nicht. Sämtliche mit dem Annahmeverzug verbundenen Mehrkosten werden von Ihnen getragen.

(6) Sofern Sie uns eine Abstellgenehmigung erteilen, kann der Vertrag auch durch Abstellen der Ware an dem von Ihnen bestimmten Ort im Bereich der Lieferadresse, der für den ausliefernden Fahrer zugänglich ist, erfüllt werden.

(7) Durch die weisungsgemäße Abstellung am angegebenen Ort bzw. die Zustellung an einen Nachbarn geht das Risiko für den Verlust und die Beschädigung der Ware auf Sie über, soweit Sie uns zu der genannten Abstellung oder Zustellung für den Einzelfall oder dauerhaft ausdrücklich ermächtigt haben. In diesem Fall ist eine Haftung von Ruch für Schäden oder Mängel, die danach entstehen, ausgeschlossen. Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu Ihren Lasten. Ruch obliegt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Eignung des Abstellortes.

(8) Ist die Ware im Moment der Übergabe nach den Absätzen 4 bis 6 noch nicht bezahlt, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(9) Sie können jederzeit eine Lieferung aussetzen. Erfolgt eine Aussetzungsmitteilungen bis 13 Uhr (deutsche Zeit) vor dem Liefertag, wird diese wirksam. Erfolgt eine Aussetzungsmitteilungen nach 13 Uhr (deutsche Zeit) vor dem Liefertag, wird diese frühestens am nächsten Tag (relativ zum Tag, in der die Adressänderung mitgeteilt wurde) wirksam. Abweichungen von dieser Regelung werden im Einzelfall durch Ruch kommuniziert.